REPARIEREN ODER AUSTAUSCHEN?

Eine Windschutzscheibe mit einer Absplitterung oder einem Riss sollte unbedingt sofort von einem Fachmann untersucht werden. Dieser entscheidet, ob eine Reparatur möglich ist oder ein Austausch erfolgen muss. In den meisten Fällen übernimmt Ihre KFZ Kaskoversicherung die Kosten, ohne dass Ihr Schadensfreiheitsrabatt darunter leidet.

Eine Windschutzscheibe mit einer Absplitterung kann jederzeit reißen. Es ist daher sehr wichtig, die Absplitterung mit einem Spezialharz auszubessern. Danach ist die Absplitterung praktisch nicht mehr zu sehen, und die Windschutzscheibe ist wieder fest und sicher.

Hat die Windschutzscheibe einen Riss, muss sie so schnell als möglich ausgetauscht werden. Wir bestellen für Ihr Fahrzeug die passende Windschutzscheibe, bekommen diese über Nacht geliefert. Nach dem Einbau ist wieder alles wie neu.

Ob Ihre Frontscheibe ausgetauscht oder repariert werden sollte erfahren Sie sofort nach dem einer unserer Techniker den Schaden geprüft hat.

KOSTEN UND VERSICHERUNG

Sie haben einen Glasschaden an Ihrem Fahrzeug und wollen wissen, was die Kosten für eine Autoglasreparatur oder einen Austausch betragen? Trägt dies meine Versicherung? Wer kommt für die neue Vignette auf? Hier finden Sie alle für Sie relevante Informationen auf einen Blick zusammengefasst

Ob eine neue Windschutzscheibe eingebaut werden muss oder eine Reparatur genügt wird bestimmt durch:

·     Riss oder Steinschlag - Schadensart

·     Frontscheibe, Heckscheibe oder Seitenscheibe - Schadenslage

·     Welche Glasschäden deckt meine Versicherung ab? - Versicherungsart

Bei üblichen Glasschadensfällen sind Sorgen zu den aufkommenden Kosten meist unbegründet. Liegt eine Teil- oder Vollkaskoversicherung vor, zahlen Sie für eine Steinschlagreparatur in der Regel nichts.
Besitzen Sie ausschließlich eine Haftpflichtversicherung, tragen Sie die Kosten für Ihre defekte Windschutzscheibe selbst.

Ist der Austausch einer Windschutzscheibe, Heckscheibe oder Seitenscheibe notwendig, müssen Teil- oder Vollkaskoversicherte nur die Selbstbeteiligung begleichen. Die Vignette, die bei dem Frontscheibentausch verloren geht, wird von der ASFINAG kostenlos ersetzt, solange es sich um eine Jahresvignette handelt. Damit das möglich ist, muss für die ASFINAG eine Rechnung über den Tausch der Scheibe, eine Zulassungskopie und die abgelöste Jahresvignette vorliegen.

Haben Sie Klärungsbedarf bei der Kostenübernahme? Wir beraten Sie gerne.